Bisher gab es in Deutschland nur mit Österreich ein gegenseitiges Abkommen zur grenzübergreifenden Bussgeldvollstreckung.
Der EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen wird dies nun europaweit ändern.
Ab dem 01.10.2010 können in Deutschland Bußgelder aus anderen Ländern der europäischen Gemeinschaft ab einem Betrag von 70 Euro vollstreckt werden.
Aber auch ältere Ordnungswidrigkeiten können vollstreckt werden, denn maßgeblich ist nicht der Tattag, sondern der Tag an dem der Bußgeldbescheid erlassen wurde.
Lediglich Bußgeldbescheide, die gegen Fahrzeughalter ergehen, weil die jeweiligen Fahrzeugführer nicht ermittelbar waren, sind von der Vollstreckung ausgenommen. Grund hierfür ist, dass es in Deutschland keine allgemeine Halterhaftpflicht gibt (lediglich eine Kostentragungspflicht des Halters bei Halt- oder Parkverstössen, wenn die Ermittlung des Fahrers unverhältnismässig wäre)
Der in Deutschland vollstreckbare Bußgeldbescheid muss dem Betroffenen in deutsch zugestellt werden.
Ein Einspruch ist gegenüber der ausländischen Behörde zu erheben, allerdings kann das auch in deutscher Sprache geschehen.
Bußgeldbescheide europaweit vollstreckbar
Forumsregeln
Impressum & Rechtshinweise
Impressum & Rechtshinweise