Re: Motorräder Dortmund 2020 5.3. - 8.3.
Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 10:21
Bei mir sollte nichts mehr dazwischenkommen, werde also alle Tage da sein, incl. Auf und Abbau.
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Darüber hinaus benötigen wir immer noch ein Zugfahrzeug für unserern AnhängerAusstellerzufahrt
Sie erreichen unser Messegelände aus südlicher Richtung über die Autobahn A 45 und die
Bundesstraße B 54, Abfahrt Westfalenhallen Dortmund. Aus den anderen Richtungen über die
Autobahnen A44/A40 und die Bundesstraße B1. Das Messegelände liegt in der Umweltzone.
Aufbauzeiten Halle
Sonntag, 01.03. : 8.00 bis 18.00 Uhr
Montag, 02.03. & Dienstag, 03.03.: 8.00 bis 20.00 Uhr
Mittwoch, 04.03. : 8.00 bis 22.00 Uhr
Am Mittwoch müssen sämtliche Aufbaufahrzeuge bis 18.00 Uhr die Hallen verlassen haben.
Verkehrsregelung zum Aufbau
Die Einfahrtgenehmigung (gibt es an der Parkplatzzufahrt) ist nur für die Auf- und Abbauzeit gültig
und ständig gut sichtbar hinter der Frontscheibe des Fahrzeuges zu befestigen. Während der
gesamten Aufbauzeit sind die gekennzeichneten Halteverbotszonen und Torzufahrten ständig
freizuhalten. Das Abstellen der Aufbaufahrzeuge kann nur auf den markierten Stellflächen erfolgen.
Kaution bei Einfahrt
Während der Aufbautage ist die Zufahrt zum Gelände mit Aufbaufahrzeugen nur gegen eine Kaution
in Höhe von 100,- € (Transporter) / 50,- € (PKW) möglich, die von den Westfalenhallen erhoben
wird.
Standbau
Als Standbegrenzung stellen wir Ihnen weiße Wände zur Verfügung. Diese Wände dürfen nur mit
den Hilfsmitteln Tesafilm oder Powerstrip beklebt werden.
Der während der Messe oder bei der Montage oder Demontage des Standes anfallende Abfall
bzw. Reststoff ist vom Aussteller zu beseitigen. Kleberückstände auf der Standfläche werden
ebenfalls zu Lasten des Ausstellers entfernt.
Ausdrücklich weisen wir an dieser Stelle nochmals darauf hin, das aus Sicherheitsgründen
die vorgegebenen Standgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Verstöße gegen diese
Regelung werden gemäß den Ausschreibungsbedingungen § 2 geahndet.
Messe Öffnungszeiten
Donnerstag, 05.03. bis Samstag, 07.03.: 9.00 - 18.00 Uhr
Sonntag, 08.03.: 9.00 - 17.00 Uhr
Verkehrsregelung zur Laufzeit
Während der Messelaufzeit können Aussteller-Fahrzeuge im Ausstellungsgelände auf den
ausgewiesenen Stellflächen parken. Voraussetzung ist, dass Sie für die Fahrzeuge jeweils einen
entsprechenden Dauerparkschein erworben haben. Diese Parkscheine können Sie beim
Veranstalter TWIN im Messebüro beziehen.
Zum Parken im Messegelände ist der Dauerparkschein vor Einfahrt sichtbar im Fahrzeug, von innen
an der Windschutzscheibe zu befestigen. Das Fahrzeugkennzeichen und die Standnummer sind
einzutragen. Beachten Sie bitte die entsprechenden Kategorien für die kostenpflichtigen Aussteller-
Parkplätze.
Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Fahrzeuge über 7,5t,
Hänger, Auflieger, etc. und Fahrzeuge ohne Parkschein müssen während der Messe auf dem
Parkplatz C2 abgestellt werden. Die Parkscheine für Parkplatz C2 sind an der Ausfahrt Rabenloh
Halle 8 erhältlich.
Kautionseinfahrt während der Messe
Während der gesamten Messelaufzeit ist eine Einfahrt in das Messegelände mit
Anlieferungsfahrzeugen nur in zwingenden Fällen für eine Stunde von 8 bis 9 Uhr und von 18 bis 19
Uhr gegen Kaution (s.o.) möglich.
Ausstellerzugänge während der Messe (8 – 19 Uhr)
Rampe Halle 3, Haupteingang Nord, Tor 41 & 46 Halle 4, Tor 53 Halle 5, Tor 65 Halle 6, Eingang
Halle 8. Bitte ausgefüllten Ausstellerausweis für unser Sicherheitspersonal sichtbar tragen!
Denken Sie bitte daran, beim kurzfristigen Verlassen der Hallen sich ein Wiedereinlassband
anlegen zu lassen. (gibt es beim Personal an den Ausstellereingängen und am Info-Stand)
Abbauzeiten
Sonntag, 08.03.: 17.00 bis 24.00 Uhr
Montag, 09.03.: 07.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, 10.03.: 07.00 bis 16.00 Uhr
Verkehrsregelung zum Abbau
Die Freigabe des Messegeländes für Fahrzeuge zum Abbau am 08.03. erfolgt um 17.30 Uhr.
Bitte disponieren Sie Ihre Abbaufahrzeuge entsprechend. Früher eintreffende Abbaufahrzeuge
können ab 15 Uhr über die Zufahrt B1 auf Parkplatz A3 / A4 parken.
Änderungen dieser Vorgaben sind bei entsprechenden Erfordernissen möglich.