Moin,
ich habe da noch eine interessante Info:
Wer eine Schwerbehinderung von mindestens 50% nachweisen kann ist von der Ortstaxe befreit
(Quelle:aktuelle Ortstaxenverordnung der Stadtgemeinde Spittal)
"...von der Abgabepflicht sind befreit:
...
...
...
8) Menschen mit Behinderung, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt, sowie eine Begleitperson. "
Die Angabe dazu muß bei Antritt vor Ort erfolgen.
Einen Ausdruck der Verordnung bringe ich mit, damit der Wirt weiß wovon wir reden ...
Ick freu mir schon auf euch.
