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Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahranfänger i Frankreich

Verfasst: Di 2. Jul 2013, 08:20
von banglieu
Guten Tag,

es heisst "In Frankreich und Kroatien müssen Führerscheinneulinge auf Autobahnen das Tempo um 20 km/h drosseln. Als Fahranfänger gelten in Frankreich und Italien alle, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen und in Kroatien all jene, die unter 25 Jahre alt sind. " (Quelle hier ADAC

Was heisst das konkret, wenn man seinen Führerschein in Stufen macht?

Konkretes Beispiel: Motorrad Altregelung über Klasse 3 seit 1978, Upgrade auf A2 in 2013.
Ist das nun ein "Fahranfänger" laut französicher Regelung?

Danke
M

Re: Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahranfänger i Frankreich

Verfasst: Di 2. Jul 2013, 17:05
von Buddyteam
Hallo,

schwer vorzustellen, dass diese Regelung abhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis zu der ich gerade das Fahrzeug benutze. Sonst würdest ja nicht nur Du nach Deinem Upgrade auf 2A gedrosselt fahren müssen. Jeder LKW- oder Busfahrer würde dann die ersten 3 Jahre mit Tempo 60 km/h über die Autobahn schleichen.
Nicht unmöglich, aber eben auch nicht wahrscheinlich.
Eher vorstellbar ist es, dass die Frist ab dem Erwerb der ersten Fahrerlaubnis läuft.
Meines Wissens läuft auch die Probezeit bei Erwerb der Führerscheinklasse B nicht neu, wenn man mit 16 bereits den A1 gemacht hat.
Falls Du ADAC-Mitglied bist, solltest Du Deine Frage dort platzieren. Dort kannst Du dann mit einer rechtsverbindlichen Antwort rechnen. Hier im Forum wirst Du nur Meinungen sammeln können. Meist sehr hilfreich aber eben nicht verbindlich.
Ich würde wohl auch in Erwägung ziehen, meinen Fahrschullehrer (mit dem Vorwand dieser Frage) zu besuchen.

Gruß

Olaf

Re: Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahranfänger i Frankreich

Verfasst: Fr 5. Jul 2013, 15:54
von Carlos
Hallo.

Olaf - Du nimmst mir das Wort aus den Tasten (aus dem Mund geht hier ja kaum). Ich glaube, es wird recht schwierig, Feststellungen darüber zu treffen, welche konkreten Verkehrsregeln in welchen EU- oder Nicht-EU-Staaten gelten und wie sich das auf deutsche Verkehrsteilnehmer auswirken kann.
Der Fachanwalt oder der eigene Verkehrsclub bzw. (!) die jeweilige Botschaft des Ziellandes mögen da wesentlich besser und zielführender weiterhelfen. Ich hatte mal eine Frage an die französische Botschaft geschickt und tatsächlich sogar eine hilfreiche Antwort erhalten - hat aber etwas gedauert (dumm nur, dass ich vergessen habe, worum es damals dabei ging ...;) ).

Oben bleiben!
Carlos