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Strafe bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Verfasst: Mi 25. Aug 2010, 05:59
von DvGg1
(Lach) Sieht zwar Lustig aus, erfüllt aber seinen Zweck!
Tabellenbenutzungen in diesen Forum ist mir noch ein Fremdwort ;-)


_____________________Geschwindigkeitsüberschreitung !!_____________________

[__Überschreitung_.][____Regelsatz_____][______Punkte____][____Fahrverbot____]
[______km/h______][______in Euro_____][___in...Flensburg__][____in.Monaten____]
________________________________________________________________________
__________________[innerorts][außerorts][innerorts][außerorts][innerorts][außerorts]
.____Bis - 10______][___15__][___10___][___-.___][____-___][____-___][___-____]
_____11 - 15______][___25__][___20___][___-.___][___-____][____-___][___-____]
_____16 - 20______][___35__][___30___][___-.___][___-____][____-___][___-____]
_____21 - 25______][___80__][___70___][___1___][___1____][____-___][___-____]
_____26 - 30______][__100__][___80___][___3___][___3____][____-___][___-____]
_____31 - 40______][__160__][__120___][___3___][___3____][____1___][___-____]
_____41 - 50______][__200__][__160___][___4___][___3____][____1___][___1____]
_____51 - 60______][__280__][__240___][___4___][___4____][____2___][___1____]
_____61 - 70______][__480__][__440___][___4___][___4____][____3___][___2____]
.___über - 70______][__680__][__600___][___4___][___4____][____3___][___3____]
_________________________________________________________________________
Stand 02.01.2009
[/b]

Re: Strafe bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Verfasst: Do 10. Feb 2011, 20:01
von Bender_74
beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers
Anders als in der o.g. Tabelle sieht es aus, wenn innerhalb eines Jahres zweimal oder öfter die Geschwindigkeit um mehr als 25 km/h ( also mind. 26 km/h) überschritten wurde:
Dann droht in der Regel ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Jahresfrist beginnt mit dem Tag der Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides (nicht mit dem Tattag). Erfolgt das zweite Verstoss innerhalb der nächsten 12 Monate

Die Jahresfrist berechnet sich nicht aus dem Zeitabstand zwischen den Verstößen, sondern zwischen der Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides und dem Tattag des zweiten Verstoßes.

BußgeldkatalogVerordnung (BKatV): §4 Regelfahrverbot
... (2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.