Keine Reifenbindung mehr für...

juristisches rund um das Motorrad und den Strassenverkehr
Antworten
Benutzeravatar
kautabbak
Beiträge: 475
Registriert: So 9. Okt 2011, 15:12
Wohnort: Warstein
Land: Deutschland
Motorrad: Kawasaki Versys 1000
Baujahr: 2015
Wohnort: 59581
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal

Keine Reifenbindung mehr für...

Beitrag von kautabbak »

Hier mal ein Beitrag aus dem Versysforum.
Autor war der schräge Admin, der weiß Bescheid.
Vielen Dank Johannes :vg:
Für deutsche Zweiradfahrer ein ganz interessantes Thema.
Also streiche Versys setze dein Motorrad und viel Spaß.
Selbstverständlich übernehme ich keine Gewähr für Versicherungsleistungen oder Behördenwillkür.

"Es gibt mal wieder was neues zu Reifenbindung und Freigabe im Jahre des Herren 2020. Stein des Anstoßes war die Unzufriedenheit unserer Behörden damit, dass Reifenhersteller (Privatfirmen) Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen, die dann ohne amtliche Prüfung als Amtsdokumente gelten.

Das bedeutet jetzt:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigungen ("Reifenfreigaben") gelten nicht mehr, sie sind nur noch Serviceinformationen.
2. Fabrikatsbindungen in den Papieren entfallen (z.B. "nur Dunlop D221")
3. Abweichende Dimensionen müssen eingetragen werden. TÜV & Co prüfen nur die Freigängigkeit. Die alten Unbedenklichkeitsbescheinigungen helfen natürlich beim Eintragen.

Einschränkungen:
1. Gilt nur für Motorräder die nach EU-Recht zugelassen sind (also z.B. alle Versys), nicht für Fahrzeuge, die nach StVZO zugelassen sind (also einiges was vor dem Jahr 2000 als neues Modell auf den Markt kam).
2. Gilt nur für Reifen die ab 1.1.2020 hergestellt wurden (DOT-Prägung gilt).
3. Gilt nur für Fahrzeuge in Originalzustand (also z.B. nicht wenn abweichenden Felgen montiert sind).
Was alle anderen gilt ist mir im Moment nicht klar. Jeden Reifentypen eintragen lassen?

Quellen:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html
https://www.bikeundbusiness.de/neue-vor ... -a-902543/
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf
https://www.weifra.de/reifenfreigaben-ungueltig/

Probleme daran:
Geschwindigkeitsindex und Lastindex müssen zwingend mindestens erfüllt sein. Einige "richtige" Geländereifen tun das nicht, einschließlich der Werksbereifung einiger großen Reiseenduros.

Was heißt das für dich?
-Versys bis 2016 (mit Reifenbindung in den Papieren): Du darfst jetzt alles fahren, was die richtigen Größen hat.
-Versys ab 2017 (ohne Reifenbindung in den Papieren): Keine Änderung. Du darfst weiterhin alles fahren, was die richtigen Größen hat.
-Abweichende Größen nur mit Eintragung"
Besten Gruß
David


Motorräder sind überlebenswichtig.
Dinosaurier hatten keine und zack, ausgestorben.
Antworten

Zurück zu „Recht und Verkehr“