hier der Link zu "§ 2 Begriffsbestimmungen" aus "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr"
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__2.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Zitat:
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
1.Kraftfahrzeuge: nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden;
Hallo Elli-Pirelli,
danke für die Hilfe. Diese Stelle zeigt, dass die deutsche Definition eines Kraftfahrzeugs doch einer gründlichen Überholung im Gegensatz zu der europäischen Definition bedarf.
Wenn ich das richtig interpretiere (ich gebe zu es ist ein Extrembeispiel, aber):
Ein Panzer z.B. ist "nicht dauerhaft spurgeführt", ein Landfahrzeug und wird durch "Maschinenkraft bewegt".
Selbst
Kettenfahrzeuge dürften laut dieser Verordnung bei entsprechender Witterung also ausschliesslich mit Winter- bzw M&S-Symbol-
Reifen betrieben werden.
Das obige Beispiel zeigt, dass die deutsche Definition eines KFZ keinesfalls mit dem Gesetz zur Winterreifenpflicht in Einklang zu bringen ist.
Auch ich bin Befürworter einer VERNÜNFTIGEN Winterreifenregelung für Busse, PKW und LKW, aber dieses Gesetz (welches ja schon der 2. Versuch ist) gehört gekippt und neu ausgearbeitet!
Hier nochmal der LINK ZUR ONLINEPETITION gegen die Winterreifenpflicht für Zweiräder.
Eine gute Möglichkeit, Demokratie wahrzunehmen.!
Ein weiteres Problem ist die im Gesetz erwähnte
REIFGLÄTTE:
Reifglätte entsteht, wenn die Temperatur des Straßenbelags unter dem Taupunkt liegt und somit Luftfeuchtigkeit anfriert. Da Brücken nachts stärker abkühlen, ist hier die Gefahr von Reifglätte besonders groß
Quelle:
wikipedia
Dieses Phänomen taucht im Winter,
Frühling und
Herbst auf Brücken auf und ist nicht auffällig erkennbar.