Winterreifenpflicht auch für Motorräder
Verfasst: Sa 27. Nov 2010, 01:52
Winterreifen-Pflicht ab Montag 29.11.2010
Autofahrer müssen nun bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen fahren.
Wer künftig bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 Euro statt bisher 20 Euro bezahlen, heißt es in der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die voraussichtlich bis Ende nächster Woche in Kraft tritt. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet (was dann auch automatisch mit einem Eintrag ins Punkteregister in Flensburg verbunden ist).
Quellen: ruhr-nachrichten v. 26.11.2010 und tagesschau.de v. 26.11.2010
Sollte der Gesetzentwurf tatsächlich so umgesetzt werden, wird die Zahl der Saisonkennzeichen wohl drastisch nach oben schnellen.
Denn es gibt ausser von der Firma Heidenau für Roller meines Wissens bisher keine Winterreifen für Motorräder.
Und ausser den 40 bzw 80 € Strafe schreckt dann auch die Schuld-/ Teilschuldfrage bei einem Unfall ab.
Wie sieht es rechtlich aus, solange man das Gesetz mangels passender Reifen nicht erfüllen kann
Kann meine Versicherung sich das Geld von mir wiederholen, weil ich "fahrlässig" gehandelt habe:?:
Auch der ADAC äussert sich zu dieem Thema: Winterreifen für Motorrad und Roller
Autofahrer müssen nun bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen fahren.
Wer künftig bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 Euro statt bisher 20 Euro bezahlen, heißt es in der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die voraussichtlich bis Ende nächster Woche in Kraft tritt. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet (was dann auch automatisch mit einem Eintrag ins Punkteregister in Flensburg verbunden ist).
Quellen: ruhr-nachrichten v. 26.11.2010 und tagesschau.de v. 26.11.2010
Sollte der Gesetzentwurf tatsächlich so umgesetzt werden, wird die Zahl der Saisonkennzeichen wohl drastisch nach oben schnellen.
Denn es gibt ausser von der Firma Heidenau für Roller meines Wissens bisher keine Winterreifen für Motorräder.
Und ausser den 40 bzw 80 € Strafe schreckt dann auch die Schuld-/ Teilschuldfrage bei einem Unfall ab.
Wie sieht es rechtlich aus, solange man das Gesetz mangels passender Reifen nicht erfüllen kann
Kann meine Versicherung sich das Geld von mir wiederholen, weil ich "fahrlässig" gehandelt habe:?:
Auch der ADAC äussert sich zu dieem Thema: Winterreifen für Motorrad und Roller