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Blutprobe der Polizei bei Alkoholsündern nur in Eilfällen

Verfasst: Di 30. Nov 2010, 02:37
von Bender_74
Bei Verdacht auf Trunkenheit im Straßenverkehr darf nach einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts von der Polizei nur in Eilfällen eine Blutprobe veranlasst werden.

Brandenburg/Havel - Bei Verdacht auf Trunkenheit im Straßenverkehr darf nach einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts von der Polizei nur in Eilfällen eine Blutprobe veranlasst werden.

«Die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe stehe grundsätzlich allein dem Richter zu», heißt es in einer Mitteilung des Gerichts zu einem Urteil des 2. Strafsenats. Bevor die Polizei eine Blutprobe veranlasse, müsse sie regelmäßig versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu bekommen. Nur bei einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs dürften die Strafverfolgungsbehörden von selbst aktiv werden (Beschluss vom 16.12.2008 - 2Ss69/08).

In dem vorliegenden Fall wurde ein Mopedfahrer bei der Ausfahrt von einem Parkplatz von Polizeibeamten angehalten. Da sie bei ihm Alkoholgeruch feststellten, fuhren die Beamten den Mann zur Entnahme einer Blutprobe in eine Klinik. Dabei wurden 2,13 Promille gemessen. Das Amtsgericht Eberswalde sprach den Angeklagten vom Vorwurf der vorsätzlichen Trunkenheit frei. Aus seiner Sicht hätte kein Blut entnommen und das Ergebnis verwenden werden dürfen, weil dafür keine richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung vorgelegen habe.

Das Oberlandesgericht gab der Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch statt und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts.

Quelle: kölner stadt-anzeiger

Re: Blutprobe der Polizei bei Alkoholsündern nur in Eilfällen

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 14:40
von Rudi
Ist soweit alles richtig, sollte man sich aber nicht drauf verlassen.

Aus Erfahrung ist davon auszugehen, dass der Kradfahrer im nächsten Prozess verurteilt werden wird. Das Beweisverwertungsverbot in diesem Fall hat etliche Sünder dazu bewogen genau so zu argumentieren und sie sind damit nicht durch gekommen, sondern regelmäßig verurteilt worden. Ist halt immer eine Sache des einzelnen Gerichtes.

Zudem sind zur Zeit Bestrebungen im Gange die Anordnung einer Blutprobe grundsätzlich in die Vollmacht von Polizeibeamten zu stellen und den Richtervorbehalt aufzuheben. Aufgrund des oben zitierten Urteils ist es nämlich zu einer Flut von Anrufen, bezüglich der Anordnung von Blutproben, bei den Gerichten gekommen und davon wollen sie sich nun wohl wieder frei machen.

Aber am besten ist es ja eh sich nicht mit derartigen Dingen rumschlagen zu müssen.
Also entweder Alk oder Moped :mrgreen: