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Verfolgungsverjährung für Alkoholsünder

Verfasst: Sa 25. Dez 2010, 22:02
von Fitti
Die Dreimonatsfrist gilt allerdings nicht für Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze gemäß § 24 a StVG. Für diese Fälle gilt nach § 31 Absatz 2 Nr. 2 OwiG eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.

fitti