Schutzkleidung - es reicht nicht, sich an Gesetze zu halten
Verfasst: Di 22. Dez 2009, 10:26
Und wieder ein Schlag ins Gesicht für die Biker:
Ein Motorradfahrer, der sich bei einem Unfall das Bein schwer verletzte, bekommt nicht das geforderte Schmerzensgeld vom Unfallverursacher.
Begründung: Biker sind zwar gesetzlich nur verpflichtet, einen geeigneten Helm zu tragen, ein Mitverschulden ist aber anzunehmen, da der Biker keine Schutzkleidung an den Beinen getragen hat. Damit lässt er die Sorgfalt ausser Acht, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.
Oberlandesgericht Brandenburg: AZ 12U29/09
Schön zu wissen, dass ich, sollte ich versehentlich mal einen dieser Richter als Fussgänger mit dem Mopped oder Auto touchieren ich kein Schmerzensgeld zu bezahlen brauche, denn als "verständiger und ordentlicher" ?Mensch? sind diese ***freiwillige Selbstzensur*** sicherlich bei 30 Grad im Schatten so ausgestattet, dass sie vor Schäden bewahrt werden.
Wann werden solche Leute endlich aus der deutschen Gerichtsbarkeit entfernt?!?!?!?
Ein Motorradfahrer, der sich bei einem Unfall das Bein schwer verletzte, bekommt nicht das geforderte Schmerzensgeld vom Unfallverursacher.
Begründung: Biker sind zwar gesetzlich nur verpflichtet, einen geeigneten Helm zu tragen, ein Mitverschulden ist aber anzunehmen, da der Biker keine Schutzkleidung an den Beinen getragen hat. Damit lässt er die Sorgfalt ausser Acht, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.
Oberlandesgericht Brandenburg: AZ 12U29/09
Schön zu wissen, dass ich, sollte ich versehentlich mal einen dieser Richter als Fussgänger mit dem Mopped oder Auto touchieren ich kein Schmerzensgeld zu bezahlen brauche, denn als "verständiger und ordentlicher" ?Mensch? sind diese ***freiwillige Selbstzensur*** sicherlich bei 30 Grad im Schatten so ausgestattet, dass sie vor Schäden bewahrt werden.
Wann werden solche Leute endlich aus der deutschen Gerichtsbarkeit entfernt?!?!?!?