Schutzkleidung - was muss die Versicherung zahlen?
Verfasst: Mi 30. Dez 2009, 18:36
Sinn und Zweck der Schutzkleidung beim Motorrad ist einzig der Schutz vor Unfallfolgen.
Deshalb muss nach einem Unfall die Versicherung des Unfallverursachers den Schutz wieder herstellen.
Das Landgericht Bad Schwartau hat dazu entschieden, dass für einen 3,5 Jahre alten Motorradhelm und eine 2 Jahre alte Jacke kein Abzug neu für alt vorzunehmen ist. (Az. DAR 1999,458).
Das AG Lahnstein hat in einem Urteil vom 31.08.1998 festgestellt, dass bei dem Ersatz von Schutzkleidung keine Vermögensmehrung eintritt, wenn diese durch neue ersetzt wird.
Deshalb muss nach einem Unfall die Versicherung des Unfallverursachers den Schutz wieder herstellen.
Das Landgericht Bad Schwartau hat dazu entschieden, dass für einen 3,5 Jahre alten Motorradhelm und eine 2 Jahre alte Jacke kein Abzug neu für alt vorzunehmen ist. (Az. DAR 1999,458).
Das AG Lahnstein hat in einem Urteil vom 31.08.1998 festgestellt, dass bei dem Ersatz von Schutzkleidung keine Vermögensmehrung eintritt, wenn diese durch neue ersetzt wird.